Die Trocknungsverfahren bei der Dämmschichttrocknung
Maximale Verkürzung der Trocknungszeiten, maximale Transparenz für unsere Kunden
Grundsätzlich kommen bei der Austrocknung von Dämmschichten und Hohlräumen zwei Verfahren zur Anwendung: Das Überdruckverfahren und das Unterdruckverfahren.
Bei dem von uns standardmäßig eingesetzten Verfahren der Unterdrucktrocknung, wird die feuchte Luft aus der Dämmschicht abgesaugt und durch Trocknungsaggregate entfeuchtet. Der durch die Feuchtluftabsaugung entstandene Unterdruck gleicht sich durch nachziehende, trockene Raumluft wieder aus. So entsteht ein kontinuierlicher Trocknungsprozess, der nach Erreichung der materialspezifischen Ausgleichsfeuchte beendet ist.
Ausschließlich das Unterdruckverfahren garantiert ein optimales Schadstoffmanagement, weil nur bei dieser Technik die durchfeuchtete, mit Schadstoffen belastete Luft zentral über eine mehrstufige Filtrationskette gereinigt und erst dann wieder der Raumluft zugeführt wird.
Unterdruck-Verfahren
Die feuchte Luft wird aus der Dämmschicht gesogen und durch trockene Luft ersetzt, die aufgrund des erzeugten Unterdruckes automatisch über geöffnete Randstreifen nachzieht.
Überdruck-Verfahren
Trockene Luft wird in die Dämmschicht eingeflutet und entweicht als mit Feuchtigkeit, Mikrofasern, Staub, Schimmel oder sonstiger Kontamination angereicherte Luft über die Randstreifen wieder in den Raum.
Bei Wasserschäden darf eine technische Austrocknung nicht mehr im Überdruck-Verfahren durchgeführt werden, wenn Schimmel entstanden ist oder Mineralwolle als Dämmmaterial verwendet wurde.
Würde man in solchen Fällen das Dämmmaterial mit dem Überdruck-Verfahren trocknen wollen, dann verteilt man zusammen mir der Feuchtigkeit auch die zum Teil krebsverdächtigen Fasern der Mineralwolle oder die Sporen und Bakterien in sämtliche Räumlichkeiten. Mit Recht könnte man anschließend von einer kontaminierten Wohnung reden.
Bei dem heutigen Entwicklungsstand kann das Überdruck-Verfahren grundsätzlich nicht mehr als "Stand der Technik" bezeichnet werden.
In den meisten Fällen weiß der Versicherungsnehmer weder, welche Dämmschicht unter dem Estrich vorhanden ist, noch ob es zu Schimmel- oder Sporenbildung gekommen ist. Deshalb führen wir als Fachunternehmen zum Schutz des Kunden in der Regel jede Austrocknung nur noch mit dem Unterdruck-Verfahren inklusive Mikrofilterung durch.
In der Broschüre „Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen” der BG-Bau ist im Anhang II ein Gefahrstoffblatt [§20 GefStoffV] abgedruckt, in dem Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln beim Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Dämmstoffen beschrieben sind. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass die Mineralwolle nicht mit Druckluft abgeblasen werden darf - Überdruck-Trocknung ist somit verboten - und das beim Atemschutz mindestens eine Halb- / Viertelmaske mit P2-Filter empfohlen wird.
Sollten sich Anzeichen von Schimmel unter dem Estrich und auf der Dämmung zeigen - Modergeruch, gesundheitliche Beschwerden von Seiten der Nutzer - ist eine Trocknung im Unterdruck-Verfahren unerlässlich bzw. zwingend erforderlich.
Aber eine Estrichdämmschichttrocknung im Unterdruck-Verfahren allein reicht in solchen Fällen auch nicht aus. ( Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Seite „Mikrofilter-Unterdrucktrocknung”.)
Fernwartung und Steuerung der Trocknungsanlagen
Unsere Dämmschicht-Trocknungsanlagen installieren wir in der Regel in Verbindung mit modernsten Trotec TTSL Telemetrie Systemen zur Fernüberwachung. Damit können wir unseren Kunden eine lückenlose Transparenz sowie ein optimales Kostenmanagement durch schnellstmögliche Trocknungszyklen garantieren. Hier finden Sie ausführliche Inhalte zu unserem Telemetriesystem.